Diäten

Die Frage nach dem Geld

Zugegeben: Die 7.668 Euro (Stand: Januar 2009) brutto, die jedes Mitglied des Bundestages zwölfmal im Jahr bekommt, sind kein Taschengeld. Und die steuerfreie Kostenpauschale von 3.868 Euro, die nicht zur Entschädigung gehört, kommt noch dazu. Davon müssen beispielsweise die Wahlkreisbüros mit technischer Ausstattung, Betriebskosten, Verbrauchsmaterial, Telefongebühren und allem weiteren Drum und Dran finanziert werden. Das Bundestagsmandat ist kein Feierabendhobby, sondern harte Arbeit rund um die Uhr. Natürlich macht mir Politik viel Spaß; auf der anderen Seite wird kein Mensch gezwungen, sich zur Wahl zu stellen. Wer das aber tut, der weiß auch, was ihn erwartet.

Und wer gewählt ist, der pendelt ständig zwischen Parlament, Wahlkreis und Privatleben. Überstunden an einem Wochenende voller Termine gehören zum ganz normalen Abgeordnetenberuf, der keine 40-Stunden-Woche kennt. Der Prokurist eines mittelständischen Unternehmens verdient im Jahr etwa 10.000 Euro mehr als der Abgeordnete – und kein Stammtisch regt sich darüber auf. Zwischen 1977 und 1995 waren die Abgeordnetenbezüge um etwa 38 Prozent angehoben worden. Neun “Nullrunden” in 18 Jahren sorgten für diesen mäßigen Anstieg in einem Zeitraum, in dem die Einkommen leitender Angestellter um rund 143 Prozent in die Höhe gingen. Dieser Vergleich gehört zur Fairness ebenso dazu wie die Anerkennung des Umstandes, dass der Abgeordnete ja auch beim Finanzamt seine Einkünfte versteuert.

Der Prokurist handelt sein Gehalt mit seiner Firma aus. Der Abgeordnete, der keinen Arbeitgeber hat, musste bislang über die Höhe seiner Bezüge selbst entscheiden – das hat ihm oft den Vorwurf der Willkür und Selbstbedienung eingebracht, obwohl es das Bundesverfassungsgericht so wollte. Ob das auf Dauer so bleiben sollte, darüber haben sich elf unabhängige Sachverständige in der Kommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts die Köpfe zerbrochen. Jede Erhöhung der Diäten bedarf derzeit eines besonderen Gesetzes; und der Gesetzgeber kann niemand sonst Gesetzgebungsaufgaben übertragen. Laut Grundgesetz haben die Parlamentarier einen “Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.” Anspruch steht da, nicht Almosen. Der Anspruch gehört zu den Essentialen des demokratischen Prinzips.

Ein Wort zu den Nebentätigkeiten. Diese sind nichts Ehrenrühriges. Der Wähler darf aber eine Information erwarten, wo der oder die Abgeordnete seine Arbeitskraft einsetzt und dafür weitere Einkünfte neben der Abgeordnetenentschädigung bezieht. Deshalb trete ich für eine weitestgehende Offenlegung von Nebeneinkünften aller Parlamentarier ein.

Ich selbst beziehe keine außerparlamentarischen Nebeneinkünfte und übe weder Aufsichtsratsmandate noch andere zu veröffentlichende und nicht veröffentlichungspflichtige Beschäftigungen aus.

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