Manfred Grund, MdB
Solaranlagen auf dem Dach von Bundesgebäuden

Änderung bei Stromvergütung aus Photovoltaik

Die Vergütung für Solarstrom soll geändert werden: Das Datum 1. April ist endgültig vom Tisch. Neuer Stichtag für die Reduzierung der Einspeisevergütungen ist der 1. Juli 2010 für Dachanlagen (16 %) und für Freiflächen (15 %). Das stellt eine Entlastung für die Hersteller in Thüringen dar und begrenzt dennoch den Anstieg der Stromkosten für alle Verbraucher.

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